Mobilitätsförderung
In vielen Berufen werden interkulturelle Kompetenzen im Zuge der stärkeren internationalen Verflechtung und Globalisierung immer wichtiger. Auslandspraktika bieten eine gute Grundlage, um die eigenen Fremdsprachenkenntnisse anzuwenden, die berufspraktischen Erfahrungen zu erweitern und in einem anderen kulturellen Umfeld die eigene Orientierungs- und Handlungsfähigkeit zu erproben. Mit Förderung durch das Bildungsprogramm ERASMUS+ der Europäischen Union kann der Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben in Zusammenarbeit mit Arbeit und Leben Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen deutschlandweit ausgeschriebenen Mobilitätsprojekte anbieten.
Ihr Auslandsaufenthalt mit einem EU-Stipendium von Arbeit und Leben
Sie können während der Ausbildung oder in den ersten 12 Monaten nach deren Abschluss einen Lernaufenthalt im europäischen Ausland absolvieren.
Der Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben unterstützt Sie dabei finanziell und organisatorisch in dem Poolprojekt, das aus dem EU-Bildungsprogramm ERASMUS+ gefördert wird.
Teilnehmen können Auszubildende einer dualen oder vollzeitschulischen Ausbildung sowie Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Erstausbildung, die ein Praktikum in einem europäischen Land machen möchten.
Variante 1
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland, der Organisation Ihrer Reise sowie der Unterkunft im Ausland:
Wir organisieren in Kooperation mit unseren europäischen Partnern Unterkunft, Praktikum, Sprachkurs (wenn gewünscht) und ÖPNV-Ticket vor Ort und gewährleisten persönliche Ansprechpartner*innen am Zielort; Flug und Transfer organisieren Sie selbst und bekommen hierfür einen pauschalen Zuschuss. Sie zahlen einen Eigenbeitrag (abhängig von Dauer, Zielort und vereinbarten Leistungen).
Variante 2
Sie organisieren Ihr Auslandspraktikum selbständig (Free-Mover):
Sie organisieren eigenständig Praktikum, Unterkunft im Ausland, Reise und ggf. Sprachkurs. Sie bekommen hierfür das Stipendium ausgezahlt.
Bewerbung
Fordern Sie zur Bewerbung bitte bei uns die Bewerbungsunterlagen an. Sie erhalten daraufhin weiterführende Informationen.
Schreiben Sie dazu eine Mail an und geben Sie dabei an:
• Ihren Wohnort
• Ihren Ausbildungsberuf
• Ihr Wunschzielland
• gewünschte Dauer
• gewünschten Ausreisezeitpunkt
! Aktuelle Information zum Brexit !
Am 31.01.2020 trat das Vereinigte Königreich aus der EU aus. Es ist seitdem kein Mitgliedstaat der EU mehr und gilt als Drittstaat. Das mit der EU geschlossene Austrittsabkommen gewährleistet jedoch einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union.
Für die Projekte und Programme der EU bedeutet dies, dass alle derzeit bewilligten Erasmus+ Projekte ohne Einschränkungen durchgeführt werden und wir bis zum 31.05.2022 weiterhin Mobilitäten im Vereinigten Königreich fördern können.