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Bildungsfreistellung

Foto: Jarmoluk/pixabay

Es besteht in 14 von 16 Bundeländern ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer*innen. Sie werden für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freigestellt – abhängig von den gesetzlichen Regelungen der Bundesländer meist 5 Tage. Für einen Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter*innen bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Darauf haben die Beschäftigten (außer in Bayern und Sachsen) einen gesetzlichen Anspruch. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt

Der Teilnahmebeitrag für die Veranstaltung wird in der Regel selbst von den Teilnehmenden entrichtet. Arbeitnehmer*innen können aus einer Vielzahl an Angeboten wählen.

Weitere Informationen zum Recht  in der Weiterbildung finden Sie hier: https://wb-web.de/dossiers/recht-weiterbildung.html

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website http://www.bildungsurlaub-machen.de/

Viele Arbeit und Leben Organisationen bieten Bildungsurlaube an. Ein für Sie interessantes Angebot ist sicherlich dabei.

Nähere Informationen zu den Inhalten und organisatorischen Fragen geben Ihnen die Mitarbeiter*innen dort vor Ort sehr gerne.

Angebote vor Ort ...