Welche Verpflichtungen erwachsen Organisationen der Demokratie- und Jugendarbeit als Empfängern von Fördermitteln? Sind sie dazu verpflichtet, ein sogenanntes Neutralitätsgebot einzuhalten?
Diese Fragen waren Gegenstand im 2. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags sowie im Sonderbericht des Landesrechnungshofes.
Im Auftrag der Cellex Stiftung unterstützt von der Freudenberg Stiftung, der Schöpflin Stiftung und der Amadeu Antonio Stiftung hat Prof. Dr. Hufen ein Rechtsgutachten erstellt, das diesen Sachverhalt juristisch prüft.
Die politische Bildung und Demokratiearbeit sind stets auf ethische Werte und Verfassungsziele gerichtet und können schon gar nicht „neutral“ sein, wenn es um Positionen geht, die den zentralen Werten des Grundgesetzes widersprechen.
Das am 14.08.2024 vorgestellte Rechtsgutachten schafft dazu Klarheit - für den bundesweiten Diskurs zur Rolle und Reichweite politischer Bildung und für die demokratische politische Kultur in der Bundesrepublik Deutschland.
Das Rechtsgutachten zum Download >>
Eine Übersicht der Kernaussagen des Gutachtens findet sich unter: Rechtsgutachten zum sogenannten Neutralitätsgebot – Kulturbüro Sachsen e.V. (kulturbuero-sachsen.de)