Zum Hauptinhalt springen

Stellungnahme Demokratiefördergesetz

Zum Diskussionspapier von BMFSFJ und BMI vom 25.02.2022

Arbeit und Leben begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, eine gesetzliche Grundlage im Bereich der Demokratieförderung, Politischen Bildung, Vielfaltsgestaltung und Extremismusprävention zu schaffen.

Insbesondere begrüßen wir die damit implizierte Zielsetzung, mit einem gesetzlichen Auftrag die Rolle des Bundes bei der Stärkung und Weiterentwicklung unserer Demokratie zu festigen.

Damit verbunden stimmen wir ebenfalls zu, dass durch die überregionale Perspektive auch die Rolle der Träger mit bundesweiter Struktur in den Blick genommen und besonders gestärkt wird. Das ist auch deshalb geboten, weil diese Träger über eine entsprechend bundesweite Infrastruktur verfügen.

Die breite Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteure an den zu regelnden Inhalten eines
Demokratiefördergesetzes ist ein Teil gelebter demokratischer Kultur. Folgerichtig wäre dabei eine Beteiligung auch an der Durchführungsverordnung zu einem Demokratiefördergesetz.

Die Auffassung, dass die zivilgesellschaftlich breit verankerte plurale Trägerlandschaft einen zentralen und kontinuierlichen Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung der Demokratie leistet, teilen wir.

Aus unserer Sicht darf ein Demokratiefördergesetzt nicht zur Verschlechterung bereits gesetzlich abgesicherter Grundlagen und Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) oder der Richtlinienförderung der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb), führen. Die bisher bestehenden bundesweiten Trägerstrukturen müssen durch das Demokratiefördergesetz im Gegenteil zusätzlich gestärkt und gestützt werden.

Auch die Förderprogramme auf der bestehenden Gesetzesgrundlage im SGB VIII dürfen weder fachlich noch finanziell in Konflikt zu einem Demokratiefördergesetz geraten.

Die Stärkung der Demokratie und die Beteiligung möglichst aller an dieser Staats- und Gesellschaftsform bleibt die zentrale Zielperspektive des Gesetzesvorhabens. Anregen möchten wir, dem Gesetz eine eindeutige Begrifflichkeit zugrunde zu legen. Im Diskussionspapier werden Begriffe wie Demokratiebildung, Demokratieförderung, Prävention und Politische Bildung verwendet, ohne diese definitorisch abzugrenzen. Das gilt insbesondere für die Unterscheidung von Prävention und Politischer Bildung.

Insbesondere Politische Bildung leistet einen zentralen Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung unserer Demokratie. Um dies in der Gesetzesvorlage zur akzentuieren, schlagen wir vor, ein eigenes Kapitel zur Rolle der Politischen Bildung zu formulieren.

Politische Bildung ist umfassender als z. B. Prävention, weil sie besonders die Chancen und Möglichkeiten der Demokratie betont, ohne ihre Gefährdungen klein zu reden. Sie kann deshalb wesentlich dazu beitragen, die Demokratie als Staats- und Lebensform zu stärken.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Diskussionspapier die Rolle der politischen Erwachsenen-bildung, die sich auf alle Altersgruppen in unserer Gesellschaft hin orientiert, hervorgehoben wird. Die stärkere Einbeziehung und Absicherung von Maßnahmen mit berufsaktiven Gruppen unterstützen wir.

Wir würden es von daher begrüßen, wenn die Rolle der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) stärker akzentuiert und die Formulierung „einbinden“ durch eine konkretere verbindliche Formulierung ersetzt wird.

Damit verbunden müssen die Vorhaben und Ziele, die im Bericht des Kabinettausschusses der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus formuliert sind, gesetzlich abgesichert werden. Hier bedarf es insbesondere der Absicherung und Verstetigung der Vorhaben, die sich an Jugendliche und Erwachsene richten.

Zentraler Aspekt einer gesetzlichen Absicherung zur Stärkung der Demokratie sind aus unserer Sicht Regelungen, die die Befristung von zentralen Vorhaben verändern. Im besten Fall sind die Vorhaben in eine regelmäßige respektive institutionelle Förderung zu überführen. Mindestens müssen im Sinne der Planungssicherheit deutlich längere Förderzeiträume zur Regel werden. Hier ist an Förderzeiträume von 5-10 Jahren zu denken.

Mit einem Demokratiefördergesetz sollte die plurale Trägerlandschaft unterstützt und erweitert werden. Die Autonomie der Träger muss durch das neue Gesetz gesichert und gestützt werden

Wir begrüßen, dass im Diskussionspapier deutlich wird, wie sehr Demokratiestärkung sich nicht nur auf Prävention bezieht, sondern auf die aktive Gestaltung und demokratische Weiterentwicklung unserer Gesellschaft. Der Einbezug der Arbeitswelt in diesem Kontext sowie die Schnittstellen zu den Bereichen der sozialen Arbeit, beruflichen Bildung und kulturellen Bildung sollten sichtbar Berücksichtigung finden.

Wir möchten anregen, eine kontinuierliche Austauschplattform zwischen den im Diskussionspapier genannten unterschiedlichen Bereichen zur Demokratiestärkung (Politische Bildung, Präventionsarbeit etc.) ins Leben zu rufen.

Näher zu klären ist für uns die möglicherweise verfassungsrechtliche Frage des Verhältnisses zwischen Bund und Ländern und den damit verbundenen förderrechtlichen Fragen im Kontext des neuen Gesetzes.

Die Gesetzesvorlage sollte schließlich insofern „offen“ formuliert werden, damit noch nicht vorhersehbare Bedarfe, Problemlagen oder Herausforderungen den Gesetzesrahmen später nicht sprengen können.

Unsere Stellungnahme als Download>>

Weitere Stellungnahmen

Stellungnahme der Gemeinsamen Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI)>>

Stellungnahme des Bundesausschusses politische Bildung e.V. (bap)>>

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes>>