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Start des Förderaufrufs „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten.

Weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF Sozialpartnerrichtlinie)

Gute Ideen zu Weiterbildung oder Gleichstellung werden gesucht! Heute startete der zweite Förderaufruf in der ESF-Sozialpartnerrichtlinie. Träger und Unternehmen sind aufgerufen, praxisorientierte Projektideen zu den Themenbereichen einzureichen.

Im Mittelpunkt stehen vier Handlungsfelder:

  1. Weiterbildung im Wandel fördern
  2. Gleichstellung gestalten
  3. Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung oder Gleichstellung in KMU
  4. Innovative Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung oder Gleichstellung

Ein klar erkennbarer sozialpartnerschaftlicher Ansatz ist eine Grundvoraussetzung, auch Betriebe müssen bereits bei einer Interessenbekundung nachweisbar mit „an Bord“ sein.

Förderaufruf und Informationen

Der Förderaufruf und alle relevanten Informationen zu den Voraussetzungen und zum Prozess finden Sie auf der ESF Seite (https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/wandel_der_Arbeit.html).

Interessenbekundung und Kontakt

Interessenbekundungen können über das Förderportal Z-EU-S eingereicht werden https://www.foerderportal-zeus.de. Die Regiestelle  Wandel der Arbeit (https://www.wandelderarbeit.de/) als auch der Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben direkt beraten gerne zu dem Programm (Kontakt: Anke Frey, ).

Bundesarbeitskreis
Arbeit und Leben e.V.
Robertstr. 5a
42107 Wuppertal
Tel.: (0202) 97 404 - 0