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Öffentlich verantwortete Weiterbildung in Sorge wegen Umsatzsteuergesetz 2013

Der öffentliche Auftrag von Weiterbildung im Sinne des Lebenslangen Lernens darf nicht durch steuerliche Praxis unterhöhlt werden!

Gemeinsam mit anderen Bundesorganisationen der Weiterbildung hat der Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben eine Stellungnahme zum Umsatzsteuergesetz 2013 beschlossen. Mit den Neuregelungen gehe ein erhebliche Rechtsunsicherheit einher.

Bisher waren Bildungsanbieter in öffentlicher Verantwortung von der Umsatzsteuer befreit. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen ab dem nächsten Jahr aber nur noch solche Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer entlastet sein, die ‚spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten’ vermitteln, während Angebote, die der ‚reinen Freizeitgestaltung’ dienen, von der Steuerbefreiung ausgenommen werden sollen.

Das Abgrenzungskriterium ‚Freizeitgestaltung’ in der geplanten Novelle ist nach Ansicht der Bundesorganisationen ungeeignet, weil es einem modernen, ganzheitlichen Bildungsverständnis widerspricht. Mit der Stellungnahme wird der Gesetzgeber aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Auftrag von Weiterbildung im Sinne des Lebenslangen Lernens nicht durch steuerliche Praxis unterhöhlt wird. Das steuerlich und bildungspolitisch untaugliche Abgrenzungskriterium  der ‚reinen Freizeitgestaltung’ muss, so die Schlussfolgerung, aus dem Gesetzestext entfernt werden.

Unterzeichnet ist die ‚Stellungnahme der öffentlich verantworteten Weiterbildung zum Umsatzsteuergesetz 2013’ vom Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben, dem Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, dem Deutschen Volkshochschul-Verband, der Deutschen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung, der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung und dem Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum.

Bundesarbeitskreis
Arbeit und Leben e.V.
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Tel.: (0202) 97 404 - 0