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Ministerialblatt zu den neuen Richtlinien der Bundeszenrale liegt nun vor

Die neuen Richtlinien der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)  treten zum 01. Januar 2013 in Kraft und werden eine grundlegende Umstellung des Zuwendungsverfahrens bringen.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Entscheidung über die Fördersumme nunmehr als Festbetragsfinanzierung pro Programmtag und erwarteter Teilnehmendenzahl vor Durchführung einer Veranstaltung getroffen wird. Grundlage dafür ist der auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Einzelantrag.

Damit verlagern sich die Schwerpunkte: War bisher die Phase der Abrechnung der Veranstaltungen für die Vorlage des Verwendungsnachweises entscheidend, wird es in Zukunft die Phase der Antragstellung sein.

Die Neufassung der Richtlinien wurde von außen angestoßen: Im Jahre 2009 stellte die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen fest, dass auf die Zuwendungen der bpb wegen ihres ‚teilnahmeentgeldauffüllenden’ Charakters Umsatzsteuer abzuführen sei.

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