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Mindestlohn in der SGB II/III geförderten Weiterbildung verlängert

Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 22. Dezember 2015 ist der von der Bundesregierung gebilligte Tarifvertrag für den Mindestlohn in der SGB II/III geförderten Weiterbildung nun rechtskräftig. Die im Tarifvertrag vereinbarten neuen Stundenlöhne gelten ab dem 1. Januar 2016 bzw. 1. Januar 2017.Damit wird erstmals ab 2017 ein einheitlicher Mindestlohn in Ost- und Westdeutschland gezahlt. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden liegt der durchschnittliche Monatslohn 2016 in Westdeutschland bei 2.374 Euro, in Ostdeutschland bei 2.289 Euro. Ab dem 1. Januar 2017 liegt der durchschnittliche Monatslohn dann einheitlich bei 2.475 Euro. Mehr…