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Mehr als 16.000 Beratungen in 10 Jahren

Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit von Arbeit und Leben feiert 10jähriges Bestehen

Jede Kontaktaufnahme zur Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit sagt den Mitarbeiterinnen: „Hier ist ein Mensch in Not!“ Und die Nachfrage nach Unterstützung und Beratung steigt.

Die Freizügigkeit von Arbeitnehmer*innen ist eine der Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes. Bürger*innen der EU können eine Arbeit in jedem EU-Land ohne Arbeitserlaubnis aufnehmen und auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dort weiter bleiben. In Bezug auf Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen werden sie genauso behandelt wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Doch auch, wenn gleiches Recht für alle gilt, stellt sich die Realität manchmal ganz anders dar. So manche Arbeitnehmende aus anderen EU-Staaten, die in Hamburg arbeiten, werden von ihren Arbeitgeber*innen um ihre Rechte betrogen. Vor allem Arbeitskräfte aus Osteuropa wie Rumänien, Bulgarien und Polen sind Opfer ausbeuterischen Lohndumpings und skrupelloser Geschäftemacher.

Damit die Arbeitnehmer*innen bei der Durchsetzung ihrer rechtlich verankerten Ansprüche gegenüber den Arbeitgebenden nicht allein gelassen werden, sah die Politik akuten Handlungsbedarf.

Seit 2012 können sich deshalb Arbeitnehmende aus Mitgliedsländern der EU bei der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit vor allem bei sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen kostenfrei beraten lassen. Finanziert wurde die Einrichtung neun Jahre über den Europäischen Sozialfond (ESF), inzwischen ausschließlich durch die Hamburger Sozialbehörde.

„Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit hat sich in den letzten 10 Jahren zu einer nicht mehr weg zu denkenden Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger aus der EU entwickelt. Die Unterstützung der Menschen in den verschiedensten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen trägt ebenso zu besseren Arbeitsbedingungen in Hamburg bei wie die umfassende Aufklärung von fremdsprachigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über ihre Rechte. Diesen Erfolg verdanken wir den sehr engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Servicestelle, die sich mit viel Fachwissen und umfangreichen Sprachkenntnissen für die Ratsuchenden einsetzen ...“
(Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Sozialbehörde Hamburg, März 2022)

Da die Mitarbeiter*innen neben Deutsch und Englisch, Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch oder Spanisch sprechen, ist zwischen ihnen und den Ratsuchenden sofort eine Ebene des Vertrauens da. Ein Vertrauen, das die Arbeitnehmenden aufgrund ihrer negativen Erfahrungen in ihren Beschäftigungsverhältnissen schon fast verloren hatten.
Für Gespräche in anderen Sprachen unterstützen Dolmetscher*innen.

Die Beratungskunden kommen vor allem aus den Branchen Reinigung, Logistik, Bau, Fleischwirtschaft, Lagerei, Landwirtschaft, Gartenbau oder auch aus dem Pflegebereich und Hotel- und Gastronomiegewerbe. Dubiose Beschäftigungsverhältnisse über Subunternehmen, Scheinselbstständigkeit, fehlender Versicherungsschutz, Nicht-Einhaltung von Ruhezeiten, Verweigerung von Lohnbezügen im Krankheitsfall sind einige Inhalte von vielen.

Die Servicestelle steht im regelmäßigen Austausch mit den Hamburger Behörden, Gewerkschaften und Verbänden.

„Eine einzigartige Kooperation haben wir mit der Bucerius Law School. Alle zwei Wochen treffen sich Studierende und Lehrende der Law Clinic, besprechen unsere Fälle und geben juristische Empfehlungen. Nicht selten vertreten die dortigen Fachanwält*innen für Arbeitsrecht die Ratsuchenden vor Gericht. In Extremfällen wird das LKA eingeschaltet, was in den letzten Monaten häufiger vorkam."
(Lena Thombansen, Leiterin der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit, Arbeit und Leben Hamburg)

Keine Beratung gleicht der anderen - Beispiele aus der Beratungspraxis

Die rumänische Reinigungskraft Frau R. wurde über ein Subunternehmen bei einer bekannten Hamburger Reinigungsfirma beschäftigt. Das Subunternehmen brachte Frau R. in einer Sammelunterkunft unter. Nach kurzzeitiger Beschäftigung drängte sie das Subunternehmen in die Scheinselbstständigkeit und meldete für die Reinigungskraft ein selbstständiges Gewerbe an. Dass sie von nun an keine arbeitnehmerrechtlichen Ansprüche mehr hatte, war Unwissenheit und mangelnden Deutschkenntnissen geschuldet, die das Subunternehmen ausnutzte. Die Administration der „Selbstständigkeit“ von der Reinigungskraft übernahm die Ehefrau des Subunternehmers. Frau R. arbeitete durchschnittlich sechs Tage die Woche zwischen zehn und dreizehn Stunden zu einem Entgelt weit unter dem Mindestlohn. Krankenkassenbeiträge wurden nicht abgeführt.

In diesem derzeit laufenden Fall kooperiert die Servicestelle mit den entsprechenden Partnern.

Neben dem Reinigungsgewerbe kommen viele Ratsuchende aus der Logistik-Branche. So auch der LKW-Fahrer Pawel, den sein Arbeitgeber während des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses aus der Krankenversicherung abgemeldet hatte. Das war im September 2019. Dieses stelle sich erstmalig heraus, als Pawel im Dezember 2019 ins Krankenhaus kam. Sein Versicherungsschutz war erloschen. Auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hatte der Arbeitgeber eingestellt.

Mit Unterstützung der Servicestelle ging sein Fall vors Arbeitsgericht. Trotz Rechtsprechung zugunsten von Pawel blieben Zahlungen seitens der Krankenkasse und des Arbeitgebers aber weiterhin aus. Daraufhin berichtete die Servicestelle den Fall einem investigativen Journalisten, der diesen öffentlichkeitswirksam publizierte. Somit bekam Pawel zumindest ein Jahr später von der Krankenkasse Krankentagegeld. Die Logistikfirma wurde im April 2021 geschlossen. Gezahlt hat diese nie und soll inzwischen mit neuem Namen und neuer Geschäftsführung wieder am Markt tätig sein.

Manche sind bereits mittellos, wenn sie sich an die Servicestelle wenden. Als der schwer erkrankte Piotr seinem Arbeitgeber, einer Zeitarbeitsfirma, mitteilte, dass er arbeitsunfähig sei, forderte dieser ihn auf, dennoch zur Arbeit zu kommen. Als er dieser Aufforderung nicht nachkam, setzte die Firma ihn weiter unter Druck und schlug dann die Aufhebung des Arbeitsvertrags vor; mit den Worten, dass er ja nach seiner Genesung wieder einsteigen könne.

Der Aufhebungsvertrag wurde durch die Zeitarbeitsfirma rückwirkend datiert, vor den Beginn seiner Arbeitsunfähigkeit. Piotr unterschrieb, ohne die Folgen zu kennen und schickte den Aufhebungsvertrag an seinen Arbeitgeber zurück. Dadurch hatte er weder Anspruch auf Krankengeld noch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld, welches man im Krankenstand nicht bekommt. Die langwierige Krankheit und fehlende Einnahmen führten dazu, dass er seine Miete nicht mehr bezahlen konnte. Er war sehr verzweifelt, zumal er eine minderjährige Tochter hat.

Sofort wurde die Servicestelle für Piotr tätig und von einem Anwalt der „Law Clinic“ (Bucerius Law School) beraten. Außerdem wurde für ihn der Kontakt zu einer Sozialberatungsstelle hergestellt. Es wurde Klage beim Amtsgericht erhoben und das Verfahren endete mit einem Vergleich. Dadurch, dass der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag nie unterzeichnet zurückgeschickt hatte, war dieser nicht rechtsgültig. Piotr erhielt rückwirkend Krankentagegeld, vom Arbeitgeber die sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ein Entgelt für entgangenen Urlaubsanspruch und bekam Arbeitslosengeld. Auch die Gefahr, seine Wohnung zu verlieren, konnte zum Glück abgewendet werden.

Fairness und klare Regeln auf dem EU-weiten Arbeitsmarkt

Während sich die Beratungsleistung auf in Hamburg Beschäftigte und Arbeitssuchende konzentriert, arbeitet die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit von Anfang an im internationalen Kontext.

Bereits im Gründungsjahr 2012 wurde der „Runde Tisch - Fairness und klare Regeln auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“ gegründet. Dieser wird bis heute von der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Behörden, Kammern, Gewerkschaften, Verbände und die Arbeitsagentur geplant und durchgeführt. Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln, um u. a. die Beschäftigung ohne Kranken- und Sozialversicherung, Missachtung von Arbeitssicherheit und des Mindestlohns oder die Überschreitung der gesetzlich festgeschriebenen Arbeitszeiten zu stoppen.

Um die komplexen, oft sehr schwierigen Probleme der Arbeitnehmer*innen arbeiten die Mitarbeiterinnen der Servicestelle in internationalen Netzwerken und stehen kontinuierlich im Austausch mit den Kontroll- und Arbeitsschutzbehörden innerhalb der EU. In Deutschland ist dieses der Zoll. Darüber hinaus werden enge Kontakte zu Generalkonsulaten und Botschaften gepflegt sowie Workshops und Schulungen durchgeführt.

Regelmäßig erarbeitet die Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit inhaltliche Vorschläge für Behörden und nimmt an bundesweiten und internationalen Tagungen teil. Immer mit dem Blick darauf, welche Anpassungen nationaler und internationaler Strukturen erforderlich sind, um den Informationsaustausch und Kooperationen effizienter zu gestalten. Je enger Behörden wie Zolldirektion, die Deutsche Rentenversicherung, Arbeitsschutzbehörden, Finanzämter und Gewerkschaften zusammenarbeiten, desto größer ist die Chance, dass Entsenderichtlinien eingehalten und Missbrauch wie Lohndumping und Sozialversicherungsbetrug eingedämmt werden können.

Weitere Informationen:

Arbeit und Leben Hamburg
Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit
Projektleiterin: Lena Thombansen
Tel. 040 284016-23

Die Beratungsstellen von Arbeit und Leben setzen sich für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne auf dem deutschen Arbeitsmarkt ein. Infos zu unserem Beratungsnetzwerk Gute Arbeit gibt es hier:

???? www.gute-arbeit.arbeitundleben.de

Das Team der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit

Bundesarbeitskreis
Arbeit und Leben e.V.
Robertstr. 5a
42107 Wuppertal
Tel.: (0202) 97 404 - 0