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Innerbetrieblichen Beschwerdestellen - erklärt in 150 Sekunden

Beratungsstelle ADA veröffentlicht Video

Die Beratungsstelle ADA (Antidiskriminierung in der Arbeitswelt) hat auf der Video-Plattform YouTube einen „Erklärfilm zu Innerbetrieblichen Beschwerdestellen gem. AGG in 150 Sekunden“ veröffentlicht.

Jeder Betrieb in Deutschland ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten. Betroffene von Diskriminierung und Belästigung sollen so in ihren grundlegenden Rechten gestärkt werden.

Die vom Arbeitgeber eingesetzte Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Beschwerden in Empfang zu nehmen, umfassend zu prüfen und der beschwerdeführenden Person das Ergebnis mitzuteilen. Sollte sich die Beschwerde als berechtigt erweisen, müssen schnellstmöglich (arbeitsrechtliche) Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Einziger Haken: Bis heute kennen nur die allerwenigsten Betriebe diese gesetzliche Vorschrift. Vor diesem Hintergrund hat die bei Arbeit und Leben Bremen e.V. angesiedelte Antidiskriminierungsstelle ADA bereits im Oktober 2014 zusammen mit dem Bremer Netzwerk gegen Diskriminierung eine umfängliche Handreichung zur Einrichtung innerbetrieblicher Beschwerdestellen veröffentlicht. Mit einer Postkartenserie im August 2016 ist ADA mit der Thematik einmal mehr (nicht nur) an die Bremer Öffentlichkeit getreten. Bei Interesse schickt ADA die Handreichungen, die dazugehörige Infobroschüre und die Postkarten gerne zu - natürlich auch in größerer Auflage. Das jüngste Produkt in der ADA-Kampagne ist ein im Sommer 2017 fertig gestellter Erklärfilm, in dem das Instrument der Innerbetrieblichen Beschwerdestellen in 150 Sekunden kurz und bündig vorgestellt wird. ADA und Arbeit und Leben e.V. würden sich freuen, wenn der Film auf möglichst vielen Webseiten dokumentiert und in sozialen Medien weiterverbreitet würde. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite von ADA: www.ada-bremen.de

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