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„Gib mir fünf!“ - Arbeit und Leben begrüßt die DGB-Kampagne zur Bildungsfreistellung

Aufforderung des DGB an die Landesregierung Baden-Württemberg zur Verabschiedung des Bildungsurlaubsgesetzes

Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen verfügen bis heute immer noch nicht über Bildungsfreistellungsgesetze. Zwar haben die Regierungskoalitionen vereinbart, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen, doch noch ist das Gesetz in Baden-Württemberg nicht verabschiedet. Mit dem Eckpunktepapier „Gib mir fünf!" formuliert der DGB seine Anforderungen an eine gesetzliche Regelung für das Land Baden-Württemberg: Fünf Tage Bildungszeit müssen für alle Beschäftigten gelten, unabhängig ihrer Stellung, sodass ein Fachkräftebedarf gesichert und die ungleiche Verteilung von Bildungschancen kompensiert werden können.

Fünf Tage Bildungszeit für die politische Bildung, die berufliche Bildung, das Ehrenamt, für Gesundheits- und allgemeine Bildung ermöglichen Beteiligung und Mitbestimmung und stärken die demokratische sowie die Zivilgesellschaft, eröffnen individuelle Bildungs- und Aufstiegschancen und ermöglichen die Bewältigung von Veränderungen in der Arbeitswelt und einen präventiven Umgang mit Arbeits- und Leistungsverdichtung, schaffen interkulturelle Erfahrungen und Integration.

Arbeit und Leben engagiert sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung von Bildungsfreistellungsmöglichkeiten. Bundesweit finden sich Angebote von Arbeit und Leben für Bildungsurlaub, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, sich umfassend weiterzubilden. Diese Angebote können Sie einsehen unter http://www.arbeitundleben.de/erwachsenenbildung/bildungsurlaubsangebote.

Mehr Informationen zu „Gib mir fünf!" finden Sie unter: http://gibmir5.dgb.de/ und Bildungsfreistellung: Baden-Württemberg. Wann kommt endlich der Anspruch auf Bildungsurlaub? In: Hessische Blätter für Volksbildung: Grundbildung, 2/2014, S. 161f

 

Bundesarbeitskreis
Arbeit und Leben e.V.
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Tel.: (0202) 97 404 - 0