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bap und GEMINI veröffentlichen Expertise zum 15. Kinder- und Jugendbericht

Jugend ermöglichen – politische Jugendbildung weiterentwickeln

Expertise CoverDer Bundesausschuss Politische Bildung (bap) und insbesondere die Gemeinsame Initiative der bundeszentralen Träger politischer Jugendbildung (GEMINI) haben sich in ihrer Arbeit in den vergangenen Jahren jeweils mit den von der Bundesregierung vorgelegten Kinder- und Jugendberichten beschäftigt und deren Erkenntnisse und Anregungen in die Weiterentwicklung der eigenen Arbeit einbezogen. Auch in Hinblick auf den 15. Kinder- und
Jugendbericht interessieren den bap und die GEMINI, welche Erkenntnisse und Anregungen der Bericht für die konzeptionelle Debatte und die praktischen Ansätze der politischen Jugendbildung enthält. Die Berichtskommission ist zur Einschätzung gelangt, dass aufgrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen eine Stärkung der politischen Bildung in Schule und Kinder- und Jugendarbeit dringend erforderlich ist. Nach § 11, Abs. 3 des SGB VIII ist die politische Bildung, neben anderen Handlungsfeldern, einer der Schwerpunkte der Jugendarbeit.

Im Mittelpunkt der Überlegungen steht die Relevanz des 15. Kinder- und Jugendberichts für die Diskurse um sowie die Praxis politischer Jugendbildung. Für die Erarbeitung der Expertise waren folgende Fragen leitend:

  • Wie wird Jugend im 15. Kinder- und Jugendbericht definiert, welchen Jugendbegriff legt die Kommission ihrem Bericht und den Schlussfolgerungen zugrunde?
  • Zu welchen Erkenntnissen kommt die Berichtskommission bei der Analyse der Lebensphase Jugend, dem Alltagshandeln und den Handlungsräumen von Jugendlichen und welche Ergebnisse haben besondere Relevanz für die politische Jugendbildung?
  • Die Kommission beschäftigt sich in ihrem Bericht mit dem institutionellen Gefüge des Aufwachsens von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wie schätzt sie Veränderungen z. B. durch den Ausbau der Ganztagsschule, durch digitale Medien ein und welche Überlegungen ergeben sich daraus für die Praxis politischer Jugendbildung?
  • Wie beurteilt die Kommission die Leistungen der Jugendarbeit und damit auch der politischen Jugendbildung und welche Empfehlungen schließen sich daran an?
  • Die Kommission kommt zur Überzeugung, dass eine Neugestaltung der politischen Bildung erforderlich ist. Welche Impulse ergeben sich daraus für eine künftige politische Jugendbildung?
  • Welche Implikationen ergeben sich aus den Schlussfolgerungen des Berichts für die politische Jugendbildung als advokatorischer Akteur im Interesse von Jugendlichen für jugendpolitisches Handeln?

Bundesarbeitskreis
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