Altersgrenzen auf den Prüfstand

Im Rahmen einer Veranstaltung der BAGSO zum Sechsten Altenbericht am 17.Juni in Bonn wurden nach einem einführenden Beitrag des Vorsitzenden der Sechsten Altenberichtskommission Prof. Dr. Andreas Kruse über den Wandel der Altersbilder in der Gesellschaft und einem Beitrag zur Position der Bundesregierung von Min.Dir Dieter Hackler, zuständiger Abteilungsleiter im BMFSFJ, in vier Foren Konsequenzen für die Praxis aus Sicht der Verbände und Vereine diskutiert.

Ein wesentliches Ergebnis ist in einer Presseerklärung der BAGSO aufgenommen, in der gefordert wird, dass alle Altersgrenzen auf den Prüfstand müssen. Die BAGSO-Vorsitzende Prof. Ursula Lehr machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es keine Altersnormen sondern viele Altersformen gebe. Die Vorstellung, man könne bestimmte Aufgaben nur bis zu einem bestimmten Alter übernehmen, sei von der Wissenschaft schon seit 40 Jahren widerlegt. Politische Konsequenzen seinen daraus aber bisher nicht gezogen worden.

Die Anzahl der Lebensjahre dürfe im Erwachsenenalter kein Abgrenzungssystem in unserer Rechtsordnung sein und verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, das berufsbezogene Altersgrenzen gegen die Erkenntnisse der gerontologischen Forschung fälschlicherweise damit verteidige, dass die "allgemeine Lebenserfahrung" ein Nachlassen der Fähigkeiten im Alter erwarten lasse. Diese Einschätzung der BAGSO-Vorsitzenden deckt sich mit den Erfahrungen und Erkenntnissen des Bundesarbeitskreises Arbeit und Leben aus den vielfältigen demografischen Projekten, die er zusammen mit seinen Mitgliedseinrichtungen in den letzten Jahren durchgeführt hat.

Kontakt: Theo W.Länge

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